Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Dj Ibeatz / Thomas Schellenberg, nachfolgend „DJ“ genannt,
und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die musikalische Gestaltung von Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern, Geburtstage, Events).
(2) Der DJ bietet verschiedene Leistungspakete an (z. B. Basis-, Premium-, Open-End-Paket).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell bestätigten Angebot.
(3) Sofern vereinbart, stellt der DJ eigenes Ton- und Licht-Equipment zur Verfügung.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Angebotsbestätigung (E-Mail / Whatsapp ausreichend) oder
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Unterzeichnung eines Vertrags oder
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Zahlung der vereinbarten Anzahlung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Sofern nicht anders vereinbart:
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40 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
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Restzahlung spätestens 7 Tage vor Veranstaltung oder bar am Veranstaltungstag vor Beginn des Auftritts
(3) Bei Zahlungsverzug ist der DJ berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Leistungsumfang & Zusatzstunden
(1) Die gebuchte Spielzeit ergibt sich aus dem gewählten Paket.
(2) Verlängerungen am Veranstaltungstag sind nur nach Absprache möglich und werden pro angefangener Stunde gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet.
(3) Open-End-Regelungen gelten nur, sofern ausdrücklich vereinbart.
6. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
(2) Es fallen folgende Ausfallhonorare an:
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bis 90 Tage vor Veranstaltung: 30 %
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89–30 Tage: 50 %
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29–14 Tage: 75 %
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weniger als 14 Tage: 100 %
(3) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.
7. Rücktritt durch den DJ
(1) Der DJ kann vom Vertrag zurücktreten bei:
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höherer Gewalt
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Krankheit
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unvorhersehbarem, nicht selbst verschuldetem technischen Defekt
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behördlichen Anordnungen
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(3) Der DJ bemüht sich um gleichwertigen Ersatz, übernimmt jedoch keine Haftung für dessen Leistung.
8. Technik & Veranstaltungsbedingungen
(1) Der DJ stellt die vereinbarte Ton- und Lichttechnik.
(2) Der Auftraggeber sorgt für:
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geeignete, abgesicherte Stromversorgung (230V, getrennte Stromkreise empfohlen)
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ausreichende Stellfläche (mind. 3x2 Meter, sofern nicht anders vereinbart)
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Wetterschutz bei Outdoor-Veranstaltungen
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Einhaltung gesetzlicher Lärmschutzvorgaben
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sichere Veranstaltungsbedingungen
(3) Für Schäden an Technik durch Gäste, unsachgemäße Behandlung oder mangelhafte Veranstaltungsbedingungen haftet der Auftraggeber.
9. Haftung
(1) Der DJ haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Stromausfälle, technische Probleme außerhalb seines Einflussbereichs oder behördliche Einschränkungen wird keine Haftung übernommen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10. Musikwünsche
(1) Musikwünsche werden im Rahmen des Veranstaltungskonzepts berücksichtigt.
(2) Der DJ behält sich vor, Musiktitel abzulehnen, wenn diese:
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nicht zur Veranstaltung passen
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gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen
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technisch nicht verfügbar sind
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11. GEMA
Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren obliegen dem Veranstalter.
12. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Der DJ darf während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zur Eigenwerbung (Website, Social Media) anfertigen oder anfertigen lassen.
(2) Der Auftraggeber kann der Nutzung vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprechen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des DJs.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.